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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 12.07.2017
Aktenzeichen: VI R 42/15

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.09.2014
Aktenzeichen: 5 K 5362/12

Schlagzeile:

Anerkennung von Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung (nach altem Recht bis 2013)

Schlagworte:

Bedürftigkeit, Besuchsfahrten, Doppelte Haushaltsführung, Mietspiegel, Übernachtungskosten, Unterhalt, Unterkunftskosten, Werbungskosten

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Doppelte Haushaltsführung - notwendige Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort
Der im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigende sog. Durchschnittsmietzins einer 60 qm Wohnung am Beschäftigungsort kann nach dem im fraglichen Zeitraum gültigen Mietspiegel bemessen werden.

Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5

Der BFH geht auch auf den folgende Aspekte ein:
- Besuchsfahrten
- Nachweis der Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers

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