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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.07.2017
Aktenzeichen: IV R 41/14

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.10.2013
Aktenzeichen: 15 K 12089/08

Schlagzeile:

Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko bei einer GmbH & Still

Schlagworte:

Geschäftsführer, GmbH & Still, Mitunternehmerinitiative, Mitunternehmerrisiko, Mitunternehmerschaft, Stiller Gesellschafter

Wichtig für:

Personengesellschaften

Kurzkommentar:

1. Bei einer GmbH & Still kann sich die Entfaltung einer stark ausgeprägten Mitunternehmerinitiative des stillen Gesellschafters auch aus dessen Stellung als Geschäftsführer der GmbH als Inhaberin des Handelsgewerbes ergeben.

2. Mitunternehmerrisiko setzt einen Gesellschafterbeitrag voraus, durch den das Vermögen des Gesellschafters belastet werden kann.

EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
AO § 179 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a
FGO § 48 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2

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