Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.07.2017 |
Aktenzeichen: | II R 21/16 |
Vorinstanz: |
FG Berlin-Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.11.2015 |
Aktenzeichen: | 14 K 14201/14 |
Schlagzeile: |
Beginn der Festsetzungsfrist bei Schenkung mehrerer Gegenstände
Schlagworte: |
Festsetzungsfrist, Schenkung, Verfahrensrecht
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Wendet ein Schenker dem Bedachten mehrere Vermögensgegenstände gleichzeitig zu, erlangt das Finanzamt aber lediglich Kenntnis von der freigebigen Zuwendung eines dieser Gegenstände, führt dies nicht zum Anlauf der Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer für die übrigen zugewendeten Vermögensgegenstände.
Normen:
AO § 88 Abs. 1, § 170 Abs. 5 Nr. 2 Alternative 2