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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.07.2017
Aktenzeichen: II R 21/16

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.11.2015
Aktenzeichen: 14 K 14201/14

Schlagzeile:

Beginn der Festsetzungsfrist bei Schenkung mehrerer Gegenstände

Schlagworte:

Festsetzungsfrist, Schenkung, Verfahrensrecht

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Wendet ein Schenker dem Bedachten mehrere Vermögensgegenstände gleichzeitig zu, erlangt das Finanzamt aber lediglich Kenntnis von der freigebigen Zuwendung eines dieser Gegenstände, führt dies nicht zum Anlauf der Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer für die übrigen zugewendeten Vermögensgegenstände.

Normen:
AO § 88 Abs. 1, § 170 Abs. 5 Nr. 2 Alternative 2

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