Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.04.2017 |
Aktenzeichen: | 5 K 763/15 |
Schlagzeile: |
Vorweggenommene Werbungskosten aus Vermietungseinkünften trotz Nießbrauch
Schlagworte: |
Finanzierungskosten, Nießbrauch, Vermietung, Vorweggenommene Werbungskosten, Werbungskosten
Wichtig für: |
Vermieter
Kurzkommentar: |
Finanzierungskosten für den Erwerb eines Grundstücks können auch dann vorweggenommene Werbungskosten sein, wenn das Grundstück mit einem lebenslänglichen Nießbrauch belastet ist und erst nach dem Tod des Nießbrauchers die Erzielung von Vermietungseinkünften möglich und beabsichtigt ist.
Der zeitliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen und der späteren Vermietung ist kein gesetzliches Tatbestandsmerkmal, sondern nur ein Indiz.
beim BFH lautet: IX R 20/17.
In der offiziellen Datenbank des BFH sind folgende Informationen hierzu gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren, IX R 20/17 (Aufnahme in die Datenbank am 20.9.2017)
Erwerb eines weiteren 50%igen Anteils an einem Vermietungsobjekt, was mit einem lebenslänglichen Nießbrauch belastet ist, um dadurch das Alleineigentum zu begründen. Hier zur Frage, ob die diesbezüglichen Finanzierungskosten als vorweggenommene Werbungskosten im Hinblick auf die nach Ablauf des Nießbrauchs vom Stpfl. voraussichtlich zu erzielenden Einkünfte anzusetzen sind.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1; EStG § 21
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 25.4.2017 (5 K 763/15)