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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 31.05.2017
Aktenzeichen: I R 37/15

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.04.2015
Aktenzeichen: 4 K 1366/14

Schlagzeile:

Steuerfreiheit des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften

Schlagworte:

Anteilsveräußerung, Betriebsausgaben, Betriebsausgabenfiktion, Betriebsstätte, Fiktion, Schachtelstrafe, Ständiger Vertreter, Steuerbefreiung, Steuerfreiheit

Wichtig für:

Kapitalgesellschaften

Kurzkommentar:

Steuerfreiheit des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften - keine Betriebsausgabenfiktion gemäß § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG ohne inländische Betriebsstätte

1. Der von einer beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft erzielte Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft ist gemäß § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfrei.

2. Die Fiktion nichtabziehbarer Betriebsausgaben nach Maßgabe von § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG (sog. Schachtelstrafe) geht ins Leere, wenn die veräußernde Kapitelgesellschaft im Inland über keine Betriebsstätte und keinen ständigen Vertreter verfügt.

KStG § 2 Nr. 1, § 8b Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1
EStG § 17 Abs. 1 Satz 1, § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. aa

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