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Quelle:

Finanzgericht Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.06.2017
Aktenzeichen: 7 K 7096/15

Schlagzeile:

Ausnutzung der Kleinunternehmerregelung als Gestaltungsmissbrauch bei der Umsatzsteuer

Schlagworte:

Gestaltungsmissbrauch, Kleinunternehmerregelung, Steuerberater, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Die Verteilung der Tätigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft auf mehrere unter der Kleinunternehmergrenze liegende substanzarme KG stellt einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten dar, so dass die Umsätze der Steuerberatungsgesellschaft zuzurechnen sind.

Rein künstliche Gestaltungen, die allein den Zweck verfolgen, einen Steuervorteil zu erlangen, sind auch bei der Umsatzsteuer nicht anzuerkennen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig. Das Aktenzeichen beim BFH lautet: XI R 26/17.

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