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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.06.2017
Aktenzeichen: V R 4/17

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.11.2016
Aktenzeichen: 4 K 58/15

Schlagzeile:

Steuerfreiheit von Liegerechten in Begräbniswäldern

Schlagworte:

Begräbnis, Begräbniswald, Bindungswirkung, Grundstück, Grundstücksvermietung, Liegerecht, Nebenleistung, Steuerfreiheit, Umsatzsteuer, Urne, Vermietung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Die Einräumung von Liegerechten zur Einbringung von Urnen ist keine nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfreie Grundstücksvermietung, wenn dabei nicht räumlich abgrenzbare, individualisierte Parzellen zur Nutzung unter Ausschluss Dritter überlassen werden.

UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a

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