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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.09.2017
Aktenzeichen: II R 13/15

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.12.2014
Aktenzeichen: 3 K 1511/11

Schlagzeile:

Grundsteuerbefreiung bei Öffentlich Privater Partnerschaft

Schlagworte:

Erbbaurecht, Grundsteuer, Grundsteuerbefreiung, Grundstück, Öffentlich Private Partnerschaft, Optionsrecht, Steuerbefreiung

Wichtig für:

Kommunen, Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Die nach § 3 Abs. 1 Satz 3 GrStG erforderliche Vereinbarung, dass der Grundbesitz (Grundstück im zivilrechtlichen Sinn, Erbbaurecht) am Ende des Vertragszeitraums einer Öffentlich Privaten Partnerschaft auf den Nutzer (juristische Person des öffentlichen Rechts) übertragen wird, kann nicht durch ein bloßes Optionsrecht des Nutzers auf Übertragung des Grundbesitzes am Ende dieses Zeitraums ersetzt werden.

2. Ein Grundstück, das eine juristische Person des öffentlichen Rechts unmittelbar für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch benutzt und das ausschließlich ihr zuzurechnen ist, ist auch dann von der Grundsteuer befreit, wenn es mit einem Erbbaurecht zugunsten eines privaten Rechtsträgers belastet ist.

GrStG § 3, § 7
BewG § 92

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