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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.10.2017
Aktenzeichen: X R 33/16

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.03.2016
Aktenzeichen: 6 K 2162/14

Schlagzeile:

Angemessenheitsprüfung beim Investitionsabzugsbetrag

Schlagworte:

Abzugsverbot, Angemessenheit, Angemessenheitsprüfung, Ansparabschreibung, Investitionsabzugsbetrag

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Anwendung des Abzugsverbots nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG bei Bildung einer Ansparabschreibung

Die Bildung einer den Gewinn mindernden Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG a.F. ist ausgeschlossen, soweit die geplanten Aufwendungen (hier: Anschaffung mehrerer PKW aus dem höchsten Preissegment) als unangemessen i.S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG anzusehen sind.

Normen:
EStG § 4 Abs. 4 und Abs. 5 Satz 1 Nr. 7
EStG a.F. § 7g Abs. 3 bis 7

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