Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 11.10.2017 |
Aktenzeichen: | IX R 11/17 |
Vorinstanz: |
FG Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.11.2016 |
Aktenzeichen: | 8 K 2945/14 E |
Schlagzeile: |
Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte
Schlagworte: |
Abschlagszahlung, Außerordentliche Einkünfte, entgangene Einnahme, Entschädigung, Prozessvergleich, Tarifermäßigung, Unfall, Vorschuss, Zusammenballung
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
1. Die Zahlung eines zu verrechnenden Vorschusses auf die in demselben Veranlagungszeitraum vereinnahmte Entschädigung ist eine die Abwicklung betreffende Zahlungsmodalität und für die Zusammenballung der außerordentlichen Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG unschädlich.
2. Bei einem zeitlichen Abstand zweier selbständiger Entschädigungszahlungen von sechs Jahren fehlt der für die Beurteilung der Einheitlichkeit einer Entschädigungsleistung erforderliche zeitliche Zusammenhang.
EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 11 Abs. 1, § 19 Abs. 1, § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2
FGO § 96 Abs. 1 Satz 2, § 100 Abs. 2 Satz 2, § 121 Satz 1
ZPO § 278 Abs. 6, § 794 Abs. 1 Nr. 1