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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.10.2017
Aktenzeichen: X R 1/16

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.02.2015
Aktenzeichen: 6 K 3817/13

Schlagzeile:

Widmung als Voraussetzung für die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen einer teilweise betrieblich genutzte Doppelgarage

Schlagworte:

Betriebsvermögen, Doppelgarage, Einspruchsverfahren, Gebäude, Gebäudeteil, Gewillkürtes Betriebsvermögen, Klage, Revisionsverfahren, Rückwirkung, Vollmacht, Widmung, Zuordnung

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

1. Hinsichtlich der Zuordnung zum Betriebsvermögen ist bei selbständigen Gebäudeteilen auf den Raum als Ganzes abzustellen.

2. Eine im Revisionsverfahren nachgereichte Vollmacht genehmigt sowohl die Revisionseinlegung als auch die Erhebung der Klage. Sie wirkt bis ins Einspruchsverfahren zurück.

FGO § 62 Abs. 4, § 118 Abs. 2
EStG § 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b, § 5, § 6 Abs. 1

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