Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.10.2017 |
Aktenzeichen: | X R 1/16 |
Vorinstanz: |
FG München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 03.02.2015 |
Aktenzeichen: | 6 K 3817/13 |
Schlagzeile: |
Widmung als Voraussetzung für die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen einer teilweise betrieblich genutzte Doppelgarage
Schlagworte: |
Betriebsvermögen, Doppelgarage, Einspruchsverfahren, Gebäude, Gebäudeteil, Gewillkürtes Betriebsvermögen, Klage, Revisionsverfahren, Rückwirkung, Vollmacht, Widmung, Zuordnung
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
1. Hinsichtlich der Zuordnung zum Betriebsvermögen ist bei selbständigen Gebäudeteilen auf den Raum als Ganzes abzustellen.
2. Eine im Revisionsverfahren nachgereichte Vollmacht genehmigt sowohl die Revisionseinlegung als auch die Erhebung der Klage. Sie wirkt bis ins Einspruchsverfahren zurück.
FGO § 62 Abs. 4, § 118 Abs. 2
EStG § 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b, § 5, § 6 Abs. 1