Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.10.2017
Aktenzeichen: II R 44/15

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.06.2015
Aktenzeichen: 4 K 2086/14 Erb

Schlagzeile:

Erbschaftsteuerrechtlich begünstigtes Vermögen bei einer Wohnungsvermietungsgesellschaft

Schlagworte:

Erbschaftsteuer, Vermietung, Wohnungsvermietungsgesellschaft

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Wohnungen, die eine Wohnungsvermietungsgesellschaft an Dritte zur Nutzung überlässt, gehören nur zum begünstigten Vermögen i.S. des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG 2009, wenn die Gesellschaft neben der Vermietung im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs Zusatzleistungen erbringt, die das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten. Auf die Anzahl der vermieteten Wohnungen kommt es dabei nicht an.

Normen:
AO § 14
ErbStG 2009 § 13a, § 13b Abs. 2 Satz 1, § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d

zur Suche nach Steuer-Urteilen