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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.11.2017
Aktenzeichen: IX R 25/15

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.03.2015
Aktenzeichen: 3 K 1265/12

Schlagzeile:

Veräußerung eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts kein privates Veräußerungsgeschäft

Schlagworte:

Anschaffungskosten, Entgelt, Erbbaurecht, Erbbauzins, Erwerb, Grundstück, Identität, Nämlichkeit, Nutzung, Privates Veräußerungsgeschäft, Veräußerung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

1. Erbbauzinsen sind keine Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 HGB für den Erwerb des Erbbaurechts, sondern Entgelt für die Nutzung des erbbaurechtsbelasteten Grundstücks.

2. Die "Anschaffung" eines Erbbaurechts i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG setzt voraus, dass das Recht im Zeitpunkt der Übertragung bereits bestellt war und der Inhaber des bestehenden Rechts dieses auf den Erwerber entgeltlich überträgt.

3. Zwischen einem unbebauten Grundstück und einem nachfolgend für dieses Grundstück unentgeltlich bestellten Erbbaurecht besteht keine – auch keine partielle – Identität i.S. der Rechtsprechung zum Erfordernis der Nämlichkeit von angeschafftem und innerhalb der Haltefrist veräußertem Wirtschaftsgut.

EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 23 Abs. 1 Satz 3
ErbbauRG § 11

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