Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.12.2017 |
Aktenzeichen: | III R 23/15 |
Vorinstanz: |
FG Thüringen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.09.2015 |
Aktenzeichen: | 3 K 480/14 |
Schlagzeile: |
Abzug der Aufwendungen eines nebenberuflich als Sporttrainer tätigen Übungsleiters
Schlagworte: |
Aufwendungen, Einkünfteerzielungsabsicht, Einnahmen, nebenberufliche Tätigkeit, Sporttrainer, Steuerbefreiung, Trainer, Übungsleiter, Übungsleiterfreibetrag
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Erzielt ein Sporttrainer, der mit Einkünfteerzielungsabsicht tätig ist, steuerfreie Einnahmen unterhalb des sog. Übungsleiterfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG, kann er die damit zusammenhängenden Aufwendungen insoweit abziehen, als sie die Einnahmen übersteigen.
Normen:
EStG § 3 Nr. 26, § 3c