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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.03.2018
Aktenzeichen: 14 K 204/16

Schlagzeile:

Zufluss des geldwerten Vorteils bei der vergünstigten Nutzung eines Fitnessstudios

Schlagworte:

Fitnessstudio, Geldwerter Vorteil, Haftung, Lohnsteuer, Lohnsteuerhaftung, Lohnzufluss, Zufluss

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Lohnzufluss bei vom Arbeitgeber eingeräumter Möglichkeit der vergünstigten Nutzung von Fitnessstudios

Der mit der vergünstigten Nutzung von Fitness-Studios einhergehende geldwerte Vorteil fließt den teilnehmenden Arbeitnehmern monatlich zu, wenn die Arbeitnehmer keinen über die Dauer eines Monats hinausgehenden, unentziehbaren Anspruch zur Nutzung der Studios haben.
Auf die Dauer der vom Arbeitgeber gegenüber dem Anbieter der Trainingsmöglichkeit eingegangenen Vertragsbindung kommt es dagegen für die Beurteilung des Zuflusses beim Arbeitnehmer nicht an.

§ 11 EStG 2009, § 3 Nr 34 EStG 2009, § 8 Abs 2 EStG 2009, § 20 SGB 5, § 19 EStG 2009, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012, EStG VZ 2013, EStG VZ 2014

Hintergrund: Das Niedersächsische FG ist zu dem Ergebnis gelangt, dass der Vorteil nicht einmalig in voller Höhe, sondern monatlich zufließt. Im Streitfall kamen die Arbeitnehmer daher in den Genuss der Steuerfreiheit, da die monatlichen Sachbezüge nicht mehr als 44 € betrugen. Im Gegensatz zum vergünstigten Erwerb einer Jahresfahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel verschaffe die Aushändigung des Mitgliedsausweises den Beschäftigten keinen unentziehbaren Anspruch.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die vom Finanzgericht zugelassene Revision ist vom Finanzamt beim Bundesfinanzhof eingelegt worden.

In der offiziellen Datenbank des BFH finden sich hierzu folgende Informationen:

BFH Anhängiges Verfahren, VI R 14/18 (Aufnahme in die Datenbank am 20.6.2018)
Fließt der mit der vergünstigten Nutzung eines Fitnessstudios einhergehende geldwerte Vorteil den teilnehmenden Arbeitnehmern mit der Übergabe des Mitgliedsausweises bereits für den gesamten Zeitraum der Mitgliedschaft zu oder fortlaufend monatlich während der Dauer ihrer Teilnahme, wenn der Arbeitgeber mit dem Fitnessstudio einen Vertrag über die Dauer von zwölf Monaten geschlossen, mit den Arbeitnehmern aber mündlich monatliche Nutzung vereinbart hat? - Ausübung des Pauschalierungswahlrechts? - Höhe des geldwerten Vorteils?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 11; EStG § 19 Abs 1; EStG § 8 Abs 2 S 9; EStG § 8 Abs 2 S 11; EStG § 37b
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 13.3.2018 (14 K 204/16)

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