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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.12.2017
Aktenzeichen: III R 14/16

Vorinstanz:

FG Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.04.2016
Aktenzeichen: 1 K 1466/14

Schlagzeile:

Investitionszulage nach dem InvZulG 2005: Fortbestehen der KMU-Eigenschaft während des Verbleibenszeitraums

Schlagworte:

Investitionszulage, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU, Verbleibenszeitraum

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Ein Anspruch auf eine erhöhte Investitionszulage für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach § 2 Abs. 7 Satz 1 InvZulG 2005 besteht nicht, wenn das Unternehmen nicht während des gesamten fünfjährigen Verbleibenszeitraums die Begriffsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Empfehlung 2003 der Europäischen Kommission erfüllt (entgegen BMF-Schreiben vom 20. Januar 2006, BStBl I 2006, 119, Rz 128).

Normen:
InvZulG 2005 § 2 Abs. 7 Satz 1, Abs. 1
InvZulG 2007 § 5 Abs. 2 Satz 1
InvZulG 1999 § 2 Abs. 7

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