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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.11.2017
Aktenzeichen: XI R 14/16

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.05.2016
Aktenzeichen: 11 K 10286/15

Schlagzeile:

Keine Säumniszuschläge bei Rückgewähr von bei Fälligkeit gezahlten Steuern nach Anfechtung durch den Insolvenzverwalter

Schlagworte:

Anfechtung, Fälligkeit, Insolvenzverwalter, Säumniszuschlag, Verfahrensrecht

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Es entstehen keine Säumniszuschläge, wenn aufgrund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters Steuern, die bis zum Ablauf des Fälligkeitstages vom Insolvenzschuldner gezahlt wurden, zurückgewährt werden.

Normen:
AO § 240, § 224 Abs. 2 Nr. 1 bis 3
InsO § 143, § 144

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