Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.11.2017 |
Aktenzeichen: | XI R 14/16 |
Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.05.2016 |
Aktenzeichen: | 11 K 10286/15 |
Schlagzeile: |
Keine Säumniszuschläge bei Rückgewähr von bei Fälligkeit gezahlten Steuern nach Anfechtung durch den Insolvenzverwalter
Schlagworte: |
Anfechtung, Fälligkeit, Insolvenzverwalter, Säumniszuschlag, Verfahrensrecht
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Es entstehen keine Säumniszuschläge, wenn aufgrund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters Steuern, die bis zum Ablauf des Fälligkeitstages vom Insolvenzschuldner gezahlt wurden, zurückgewährt werden.
Normen:
AO § 240, § 224 Abs. 2 Nr. 1 bis 3
InsO § 143, § 144