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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.12.2017
Aktenzeichen: X R 46/16

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.01.2016
Aktenzeichen: 4 K 14236/12

Schlagzeile:

Spendenabzug bei Vorlage einer Zuwendungsbestätigung mit nicht korrektem Ausstellungsdatum

Schlagworte:

Sonderausgaben, Spende, Zuwendungsbestätigung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Eine Zuwendungsbestätigung, die lediglich ein nicht korrektes Ausstellungsdatum enthält, kann gleichwohl Grundlage für einen Sonderausgabenabzug der Zuwendung beim Zuwendenden sein, sofern die Körperschaft zum tatsächlichen Zeitpunkt der Erstellung dem Grunde nach zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen befugt ist.

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