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Quelle:

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.02.2018
Aktenzeichen: 1 K 1200/17

Schlagzeile:

Steuerermäßigung für außerhalb des Haushalts erbrachte Handwerkerleistungen

Schlagworte:

Handwerkerleistung, Haushalt, Steuerermäßigung, Werkstatt

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Auch die Teile einer Handwerkerleistung, die in einer Werkstatt des leistenden Unternehmers ausgeführt werden, sind als Handwerkerleistung in einem Haushalt (räumlich-funktionaler Zusammenhang) zu berücksichtigen (hier: Anfertigung, Verzinkung, Lieferung und Montage einer Türe).

Hinweis: Das FG Sachsen-Anhalt hat entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung (BMF, Az: IV C 8 - S 2296 b/07/10003 :008) einen Abzug der Lohnkosten zugelassen.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig.

In der Datenbank des BFH sind hierzu folgende Infos gespeichert:

BFH Anhängiges Verfahren, VI R 7/18 (Aufnahme in die Datenbank am 18.5.2018)
Sind auch die Teile einer Handwerkerleistung, die in einer Werkstatt des leistenden Unternehmers ausgeführt werden, als Handwerkerleistung in einem Haushalt (räumlich-funktionaler Zusammenhang) gemäß § 35a Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG zu berücksichtigen (hier: Anfertigung, Verzinkung, Lieferung und Montage einer Türe)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 35a Abs 3; EStG § 35a Abs 4 S 1
Vorgehend: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt , Entscheidung vom 26.2.2018 (1 K 1200/17)

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