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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.02.2018
Aktenzeichen: VIII R 30/15

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.03.2015
Aktenzeichen: 5 K 3703/11

Schlagzeile:

Besteuerung von Liquidationszahlungen nach Auflösung einer Stiftung

Schlagworte:

Auflösung, Gewinnausschüttung, Kapitaleinkünfte, Liquidation, Stiftung

Wichtig für:

Stiftungen

Kurzkommentar:

1. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG a.F. erfasst nicht unterschiedslos alle wiederkehrenden oder einmaligen Zahlungen einer Stiftung, die von den beschlussfassenden Stiftungsgremien aus den Erträgen der Stiftung an den Stifter, seine Angehörigen oder deren Abkömmlinge während des Bestehens der Stiftung oder anlässlich ihrer Auflösung ausgekehrt werden (entgegen BMF).

2. Die Auszahlung des Liquidationsendvermögens an den ausschließlich Anfallberechtigten ist nicht wie von § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG a.F. vorausgesetzt mit Gewinnausschüttungen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG wirtschaftlich vergleichbar.

EStG a.F. § 20 Abs. 1 Nr. 9, § 20 Abs. 1 Nr. 1, § 22

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