Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 18.04.2018
Aktenzeichen: I R 2/16

Vorinstanz:

FG Bremen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.11.2015
Aktenzeichen: 1 K 91/13 (5)

Schlagzeile:

Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei von vornherein geplanter Übertragung der Einkunftsquelle auf Rechtsnachfolger

Schlagworte:

Außensteuergesetz, Einkünfteerzielungsabsicht, Grundsatz der Individualbesteuerung, Individualbesteuerung, Liebhaberei, Rechtsnachfolger, Überschussprognose

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Nach dem Grundsatz der Individualbesteuerung hat sich die Überschussprognose auch bei unentgeltlicher Übertragung einer Einkunftsquelle (hier: Kapitalanlage) regelmäßig an der Nutzung des Vermögensgegenstandes durch den Steuerpflichtigen zu orientieren. Nur ausnahmsweise kann auch die Nutzung durch einen (unentgeltlichen) Rechtsnachfolger berücksichtigt werden.

2. Eine solche Ausnahmekonstellation liegt nicht vor, wenn bereits bei Eingehung des Investments geplant ist, die Einkunftsquelle vor dem Eintreten positiver Einkünfte unentgeltlich auf einen im niedrig besteuerten Ausland ansässigen Rechtsnachfolger zu übertragen.

AStG § 15 Abs. 1 Satz 1

zur Suche nach Steuer-Urteilen