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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.05.2018
Aktenzeichen: XI R 28/16

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.09.2016
Aktenzeichen: 5 K 412/13 U

Schlagzeile:

Voraussetzungen der Berichtigung beim unrichtigen Steuerausweis

Schlagworte:

Berichtigung, Umsatzsteuer, unrichtiger Steuerausweis

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Die wirksame Berichtigung eines Steuerbetrags nach § 14c Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 1 UStG erfordert grundsätzlich, dass der Unternehmer die vereinnahmte Umsatzsteuer an den Leistungsempfänger zurückgezahlt hat.

Normen:
UStG § 14c Abs. 1, § 17 Abs. 1
MwStSystRL Art. 203

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