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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.06.2018
Aktenzeichen: IV R 16/16

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.02.2016
Aktenzeichen: 1 K 171/15

Schlagzeile:

Anwendung der Tonnagegewinnermittlung auf Verluste vor Abschluss eines Bauvertrags über ein Handelsschiff

Schlagworte:

Änderungsbescheid, Bauvertrag, Gewinnermittlung, Handelsschiff, Hilfsgeschäft, Investitionsentscheidung, Option, Schiff, Tonnagesteuer, Unmittelbarer Zusammenhang, Verlust

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Unmittelbarer Zusammenhang eines Hilfsgeschäfts i.S. des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG setzt konkrete Investitionsentscheidung voraus; § 5a Abs. 3 Satz 3 EStG n.F. als Rechtsgrundlage für den Erlass von Änderungsbescheiden

1. Ein unmittelbarer Zusammenhang i.S. des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG setzt voraus, dass bei Vornahme des Hilfsgeschäfts die konkrete Investitionsentscheidung für den Betrieb eines Handelsschiffs im internationalen Verkehr bereits getroffen wurde.

2. § 5a Abs. 3 Satz 3 EStG n.F. enthält eine Rechtsgrundlage für die Änderung von Steuerbescheiden für Veranlagungszeiträume, die dem Jahr der Ausübung der Option nach § 5a Abs. 1 EStG vorangehen.

EStG § 5a Abs. 2 Satz 2
EStG i.d.F. des HBeglG2004BestG § 5a Abs. 3

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