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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.03.2018
Aktenzeichen: I R 42/16

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.05.2016
Aktenzeichen: 5 K 11136/13

Schlagzeile:

Arbeitnehmertätigkeit für ein privates Unternehmen zur Förderung der Entwicklungshilfe

Schlagworte:

Arbeitnehmer, Beschränkte Einkommensteuerpflicht, Beschränkte Steuerpflicht, Besteuerungsrecht, Einkommensteuerpflicht, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Entwicklungshilfe, Steuerpflicht

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Zum Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die der Kläger als Arbeitnehmer eines privaten Unternehmens bezieht, das mit der Durchführung eines aus Mitteln der Bundesrepublik und der EU finanzierten Entwicklungshilfeprojekts (in Kenia) beauftragt ist.

Normen:
EStG § 1 Abs. 4, § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b, § 50d Abs. 7
DBA-Kenia Art. 18 Abs. 1, Prot. Nr. 5 zu Art. 18

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