Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.04.2018
Aktenzeichen: III R 25/16

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.06.2016
Aktenzeichen: 13 K 1014/13

Schlagzeile:

Hinzurechnung von transaktionsbezogenen Zahlungen bei computerisierten Reiseinformations- und -vertriebssystemen

Schlagworte:

Computer, Dienstleistung, Gewerbesteuer, Handelsmakler, Handelsvertreter, Hinzurechnung, Internet-Plattform, Plattform, Provision, Rechteübertragung, Reisebüro, Reiseveranstalter, Software, Vermittlung

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Reisebüros

Kurzkommentar:

Wird eine Zahlung an einen Plattformbetreiber nur für einen Vermittlungserfolg geschuldet, so kann diese, auch wenn der Vertrag die Begriffe "Rechteübertragung" und "Softwarenutzung" enthält, wie die Provision eines Handelsvertreters oder eines Handelsmaklers als Vergütung einer Dienstleistung zu würdigen sein.

Derartige Entgelte eines Reiseveranstalters an den Plattformbetreiber für die Buchung von Reiseleistungen sind mithin keine Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten.

GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. f Satz 1

zur Suche nach Steuer-Urteilen