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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.06.2018
Aktenzeichen: XI R 2/16

Schlagzeile:

Kein ermäßigter Steuersatz für die Leistungen einer Dinner-Show

Schlagworte:

Dinner-Show, Einheitliche Leistung, Ermäßigter Steuersatz, Regelsteuersatz, Umsatzsteuer, Unterhaltung

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Ein Leistungsbündel aus Unterhaltung und kulinarischer Versorgung der Gäste (sog. Dinner-Show) unterliegt jedenfalls dann dem Regelsteuersatz, wenn es sich um eine einheitliche, komplexe Leistung handelt.

Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 12 Abs. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a
MwStSystRL Art. 2 Abs. 1 Buchst. a, Art. 98 Abs. 2 i.V.m. Anhang III Kategorie 7

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