Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 06.06.2018
Aktenzeichen: I R 36/16

Schlagzeile:

Wiedereinsetzung bei fehlgeschlagenem Postaustausch zwischen Behörde und Gericht

Schlagworte:

Frist, Verfahrensrecht

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Bedient sich ein Verfahrensbeteiligter zur Beförderung eines fristwahrenden Schriftsatzes einer anderen Behörde bzw. eines Gerichts, so hat er sich regelmäßig über die gewöhnlichen Beförderungslaufzeiten und -modalitäten und ihre tatsächliche Einhaltung zu informieren.

Normen:
FGO § 120 Abs. 1 Satz 1; FGO § 56

zur Suche nach Steuer-Urteilen