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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.07.2018
Aktenzeichen: VI R 67/15

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.06.2015
Aktenzeichen: 4 K 4110/13 E

Schlagzeile:

Kein wirtschaftliches Eigentum eines Sondernutzungsberechtigten

Schlagworte:

Abgabenordnung, Gemeinschaftseigentum, Miteigentum, Sondernutzung, Wirtschaftliches Eigentum

Wichtig für:

st

Kurzkommentar:

Der Sondernutzungsberechtigte hat über seinen Miteigentumsanteil hinaus in der Regel kein wirtschaftliches Eigentum an dem ihm zur Nutzung überlassenen Gemeinschaftseigentum.

Normen:
EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, § 13a
WEG § 13 Abs. 2 Satz 1
AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1

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