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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 11.07.2018
Aktenzeichen: I R 30/16

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.04.2016
Aktenzeichen: 6 K 2703/15

Schlagzeile:

Kapitalertragsteuer bei einer fehlenden Bescheinigung über Einlagenrückgewähr

Schlagworte:

Auslegung, Ausschüttung, Bescheinigung, Einlage, Einlagekonto, Einlagenrückgewähr, Feststellungsbescheid, Kapitalertragsteuer, Kapitalrücklage, Steuerbescheinigung, Verfassungsmäßigkeit, Verwendungsfestschreibung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Keine einschränkende Auslegung des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG

1. Die zum Zeitpunkt des Erlasses eines Feststellungsbescheids über das steuerliche Einlagekonto fehlende Steuerbescheinigung über die Ausschüttung aus einer Kapitalrücklage führt nach § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG zu einer Verwendungsfestschreibung auf Null €; die Norm ist keiner einschränkenden Auslegung zugänglich.

2. Gegen die vom Gesetzgeber gewählte Ausgestaltung des § 27 Abs. 5 Sätze 1 bis 3 KStG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Bestätigung des Senatsurteils vom 11. Februar 2015 I R 3/14).

KStG § 27 Abs. 5 Sätze 1 bis 3

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