Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 11.07.2018 |
Aktenzeichen: | I R 30/16 |
Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 12.04.2016 |
Aktenzeichen: | 6 K 2703/15 |
Schlagzeile: |
Kapitalertragsteuer bei einer fehlenden Bescheinigung über Einlagenrückgewähr
Schlagworte: |
Auslegung, Ausschüttung, Bescheinigung, Einlage, Einlagekonto, Einlagenrückgewähr, Feststellungsbescheid, Kapitalertragsteuer, Kapitalrücklage, Steuerbescheinigung, Verfassungsmäßigkeit, Verwendungsfestschreibung
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Keine einschränkende Auslegung des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG
1. Die zum Zeitpunkt des Erlasses eines Feststellungsbescheids über das steuerliche Einlagekonto fehlende Steuerbescheinigung über die Ausschüttung aus einer Kapitalrücklage führt nach § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG zu einer Verwendungsfestschreibung auf Null €; die Norm ist keiner einschränkenden Auslegung zugänglich.
2. Gegen die vom Gesetzgeber gewählte Ausgestaltung des § 27 Abs. 5 Sätze 1 bis 3 KStG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Bestätigung des Senatsurteils vom 11. Februar 2015 I R 3/14).
KStG § 27 Abs. 5 Sätze 1 bis 3