Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 11.07.2018 |
Aktenzeichen: | XI R 26/17 |
Vorinstanz: |
FG Berlin-Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.06.2017 |
Aktenzeichen: | 7 K 7096/15 |
Schlagzeile: |
Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur mehrfachen Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung
Schlagworte: |
Aufspaltung, Gestaltungsmissbrauch, Kleinunternehmerregelung, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Werden von mehreren Gesellschaften gegenüber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Leistungsempfängern inhaltsgleiche Buchführungsleistungen deshalb nacheinander erbracht, um mehrfach die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu können, liegt eine zweckwidrige Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung vor, die zu ihrer Versagung führt.
Normen:
UStG § 19
AO § 42