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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.07.2018
Aktenzeichen: XI R 26/17

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.06.2017
Aktenzeichen: 7 K 7096/15

Schlagzeile:

Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur mehrfachen Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung

Schlagworte:

Aufspaltung, Gestaltungsmissbrauch, Kleinunternehmerregelung, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Werden von mehreren Gesellschaften gegenüber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Leistungsempfängern inhaltsgleiche Buchführungsleistungen deshalb nacheinander erbracht, um mehrfach die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu können, liegt eine zweckwidrige Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung vor, die zu ihrer Versagung führt.

Normen:
UStG § 19
AO § 42

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