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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.07.2018
Aktenzeichen: I R 52/16

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.06.2016
Aktenzeichen: 1 K 848/13

Schlagzeile:

Besteuerungsrückfall bei unterschiedlicher Abkommensanwendung

Schlagworte:

Besteuerungsrückfall, Doppelbesteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen, Verlust

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Der Begriff der Einkünfte i.S. des § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG 2002 i.d.F. des JStG 2007 erfasst positive und negative Einkünfte, so dass abkommensrechtlich steuerfrei gestellte Verluste bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen vom Besteuerungsrückfall erfasst werden und im Inland ungeachtet des Abkommens abziehbar sind.

Norm:
EStG 2002 i.d.F. des JStG 2007 § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1

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