Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.09.2018 |
Aktenzeichen: | V R 32/16 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.10.2015 |
Aktenzeichen: | 5 K 4098/11 U,AO |
Schlagzeile: |
Billigkeitserlass bei fehlerhaften Rechnungen
Schlagworte: |
Billigkeitserlass, Erlass, Gefährdung, Hinterziehung, Irrtum, Missbrauch, Rechnung, Verfahrensrecht
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Ein Billigkeitserlass kann gerechtfertigt sein, wenn sich zwei Unternehmer ausgehend von den zivilrechtlichen Vereinbarungen aufgrund eines gemeinsamen Irrtums über die zutreffende steuerrechtliche Beurteilung vor höchstrichterlicher Klärung einer Streitfrage ohne Missbrauchs- oder Hinterziehungsabsicht gegenseitig Rechnungen mit unzutreffendem Steuerausweis erteilen und aufgrund der Versteuerung der jeweils zu Unrecht gesondert ausgewiesenen Steuerbeträge bei einer Gesamtbetrachtung keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegt.
Normen:
AO § 163
UStG § 14c
UStG a.F. § 14 Abs. 2 und 3
MwStSystRL Art. 203
Richtlinie 77/388 Art. 21 Nr. 1 Buchst. C