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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.09.2018
Aktenzeichen: V R 32/16

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.10.2015
Aktenzeichen: 5 K 4098/11 U,AO

Schlagzeile:

Billigkeitserlass bei fehlerhaften Rechnungen

Schlagworte:

Billigkeitserlass, Erlass, Gefährdung, Hinterziehung, Irrtum, Missbrauch, Rechnung, Verfahrensrecht

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Ein Billigkeitserlass kann gerechtfertigt sein, wenn sich zwei Unternehmer ausgehend von den zivilrechtlichen Vereinbarungen aufgrund eines gemeinsamen Irrtums über die zutreffende steuerrechtliche Beurteilung vor höchstrichterlicher Klärung einer Streitfrage ohne Missbrauchs- oder Hinterziehungsabsicht gegenseitig Rechnungen mit unzutreffendem Steuerausweis erteilen und aufgrund der Versteuerung der jeweils zu Unrecht gesondert ausgewiesenen Steuerbeträge bei einer Gesamtbetrachtung keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegt.

Normen:
AO § 163
UStG § 14c
UStG a.F. § 14 Abs. 2 und 3
MwStSystRL Art. 203
Richtlinie 77/388 Art. 21 Nr. 1 Buchst. C

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