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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.11.2019
Aktenzeichen: XI R 16/17

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.02.2017
Aktenzeichen: 11 K 134/16

Schlagzeile:

Garantiezusage eines Kfz-Händlers als Versicherungsleistung

Schlagworte:

eigenständige Leistung, Fahrzeuglieferung, Garantie, Garantiezusage, Kfz-Händler, Nebenleistung, Steuerbefreiung, Steuerfreiheit, Umsatzsteuer, unselbständige Nebenleistung, Versicherung, Versicherungsleistung

Wichtig für:

Kfz-Händler

Kurzkommentar:

1. Die entgeltliche Garantiezusage des Kfz-Händlers ist keine unselbständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung, sondern eine eigenständige Leistung.

2. Mit einer Garantiezusage, durch die der Kfz-Verkäufer als Garantiegeber im Garantiefall eine Geldleistung verspricht, liegt eine Leistung aufgrund eines Versicherungsverhältnisses im Sinne des Versicherungsteuergesetzes (VersStG) vor, die nach § 4 Nr. 10 Buchst. A UStG steuerfrei ist.

UStG § 4 Nr. 10 Buchst. a
MwStSystRL Art. 135 Abs. 1 Buchst. a
FGO § 118 Abs. 2

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