Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.01.2019 |
Aktenzeichen: | I R 72/16 |
Vorinstanz: |
FG Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 31.08.2016 |
Aktenzeichen: | 10 K 3550/14 |
Schlagzeile: |
Pauschales Betriebsausgabenabzugsverbot bei grenzüberschreitender Betriebsaufspaltung
Schlagworte: |
Abzugsverbot, Betriebsaufspaltung, Betriebsausgaben, DBA-Fälle, Doppelbesteuerung, Inbound, Internationales Steuerrecht, Körperschaftsteuer, Nicht-DBA-Fälle, Outbound, Schachteldividende, Schachtelprivileg
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Zur Anwendbarkeit des § 8b Abs. 5 KStG im Rahmen einer grenzüberschreitenden Betriebsaufspaltung
Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten und zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
1. Sind die Grundsätze der Betriebsaufspaltung in grenzüberschreitenden Sachverhalten nur dann anzuwenden, wenn es zu einer Schmälerung des inländischen Steueraufkommens kommt?
2. Welche Folgerungen ergeben sich hieraus für Sachverhalte, in denen kein Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung besteht (Nicht-DBA-Fälle) sowie dann, wenn ein solches Abkommen besteht (DBA-Fälle)? Welche weiteren Folgerungen sind in den vorstehend bezeichneten Varianten jeweils für Inbound- bzw. Outbound-Konstellationen und nach Art und Belegenheit der jeweils überlassenen Wirtschaftsgüter zu ziehen?