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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 15.01.2019
Aktenzeichen: II S 1/19

Vorinstanz:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.02.2018
Aktenzeichen: II R 21/15

Schlagzeile:

Bemessung des Streitwerts bei der Spielvergnügungsteuer

Schlagworte:

Ertragsteuer, Folgewirkungen, Spielvergnügungsteuer, Streitwert, Verfahrensrecht

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Der Streitwert für ein Verfahren betreffend die Spielvergnügungsteuer ist nicht um gegenläufige ertragsteuerliche Folgewirkungen zu mindern.

Normen:
Gerichtskostengesetz - GKG
§ 52 Abs. 3 Sätze 1, 2, Abs. 4 Nr. 1
§ 63 Abs. 2 Satz 2
§ 71 Abs. 1 Sätze 1, 2

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