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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.09.2018
Aktenzeichen: III R 10/18

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.01.2018
Aktenzeichen: 6 K 159/17 Kfz

Schlagzeile:

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Fahrzeuge der Krankenbeförderung

Schlagworte:

Kfz-Steuer, Kraftfahrzeugsteuer, Krankenbeförderung, Steuerbefreiung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Die Krankenbeförderung i.S. des § 3 Nr. 5 Satz 1 KraftStG setzt voraus, dass kranke Menschen befördert werden.

Steuerbefreit sind nur Fahrzeuge, die ausschließlich für Fahrten im Zusammenhang mit der Behandlung kranker Menschen verwendet werden.

KraftStG § 3 Nr. 5 Satz 1

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