Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 31.01.2019 |
Aktenzeichen: | V B 99/16 |
Schlagzeile: |
Nachweisanforderungen an steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen
Schlagworte: |
Belegnachweis, Buch- und Belegnachweis, Buchnachweis, CMR-Frachtbrief, Innergemeinschaftliche Lieferung, Nachweis, Nichtzulassungsbeschwerde, Restitutionsklage, Revision, Umsatzsteuer, Zeuge
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
1. Das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist darauf gerichtet, die Zugangsschranke (Nichtzulassung der Revision) zur Revisionsinstanz zu beseitigen; auf Gründe für eine Restitutionsklage kommt es insoweit nicht an.
2. Ein Beweis durch Zeugen kommt als Ersatz für den bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gesetzlich vorgesehenen Buch- und Belegnachweis grundsätzlich nicht in Betracht. Deshalb ist es auch unerheblich, ob ein möglicher Zeuge seine Aussage vorab in schriftlicher Form niederlegt.
3. Nur wenn der Formalbeweis ausnahmsweise nicht oder nicht zumutbar geführt werden kann, gebietet es der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den Nachweis auch in anderer Form zuzulassen (Bestätigung des BFH-Urteils vom 19. März 2015 V R 14/14).
4. Die Anforderungen an einen zum Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung geeigneten CMR-Frachtbrief sind durch die Rechtsprechung geklärt.