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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.01.2019
Aktenzeichen: VII R 23/17

Vorinstanz:

FG Sachsen-Anhalt
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.04.2017
Aktenzeichen: 1 K 1596/15

Schlagzeile:

Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei Erstattung der Grunderwerbsteuer

Schlagworte:

Aufrechnung, Aufrechnungsverbot, Eröffnung, Erstattung, Grunderwerbsteuer, Insolvenz, Insolvenzverfahren, Kaufvertrag

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Der Anspruch auf Erstattung der Grunderwerbsteuer nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) für einen vor Insolvenzeröffnung geschlossenen Kaufvertrag entsteht im Fall der Ablehnung der Erfüllung gemäß § 103 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO) erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens i.S. des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO.

Normen:
InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1, § 103 Abs. 2
GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 2

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