Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Hessisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.07.2018
Aktenzeichen: 2 K 1835/16

Schlagzeile:

Abgrenzung zwischen Liebhaberei und einer gewerblichen Tätigkeit bei Verkäufen über eBay

Schlagworte:

Antiquariat, Auktion, eBay, Entrümpelung, Gebrauchsgegenstände, Gewerbebetrieb, Gewinnerzielungsabsicht, Handel, Haushaltsauflösung, Hobby, Internetplattform, Liebhaberei, Mindestgebot

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Der über viele Jahre nachhaltig ausgeübte Handel mit Gebrauchsgegenständen (Verkäufe aus Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen) auf der Internetplattform eBay, die jeweils mit dem Mindestgebot von 1 € bei eBay-Auktionen eingestellt wurden, kann als gewerbliche Tätigkeit einzustufen sein.

Hinweis: Das FG Hessen hat im Streitfall eine gewerbliche Tätigkeit bejaht.

Die Revision ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen X R 26/18 anhängig. In der offiziellen Datenbank des BFH sind folgende Informationen zu dem Verfahren gespeichert:


BFH Anhängiges Verfahren, X R 26/18 (Aufnahme in die Datenbank am 19.2.2019)
Ist der über viele Jahre nachhaltig ausgeübte Handel mit Gebrauchsgegenständen (hier: Verkäufe von Antiquariat aus Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen) auf der Internetplattform eBay, die jeweils mit dem Mindestgebot von einem Euro bei den eBay-Auktionen eingestellt wurden, grundsätzlich als gewerbliche Tätigkeit einzustufen?
Wie ist bei einem Hobby die Gewerblichkeit zu prüfen und wie hat die Abgrenzung vom Hobbybetrieb in diesen Fällen zu erfolgen, was ist gerade für die Anfangsjahre zu ermitteln und ab wann soll das hobbymäßige Verkaufen ohne Gewinnerzielungsabsicht in ein gewerbliches Handeln übergehen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 15 Abs 1 Nr 1; EStG § 2 Abs 1; AO § 162
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht , Entscheidung vom 19.7.2018 (2 K 1835/16)

zur Suche nach Steuer-Urteilen