Quelle: |
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.01.2019 |
Aktenzeichen: | 3 K 41/17 |
Schlagzeile: |
Kein Vermögensübergang auf einen Trust bei eingeschränkter Vermögensbefugnis
Schlagworte: |
Auslandstrust, Erbschaftsteuer, Nachlass, Trust, Verfügungsmacht, Vermögensbefugnis, Vermögensübertragung
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Das auf einen ausländischen Trust übertragene Vermögen fällt in den Nachlass, wenn sich der Erblasser eine umfassende Vermögensverfügungsbefugnis vorbehalten hat, so dass der Trust über das Vermögen im Verhältnis zum Erblasser nicht tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die vom Finanzgericht zugelassene Revision ist vom Steuerpflichtigen beim Bundesfinanzhof eingelegt worden. In der offiziellen Datenbank des BFH finden sich hierzu folgende Informationen:
BFH Anhängiges Verfahren, II R 13/19 (Aufnahme in die Datenbank am 20.5.2019)
Vermögensübertragung auf Auslandstrust ohne freie Verfügungsmacht des Trusts:
Fällt das auf einen ausländischen Trust übertragene Vermögen nicht in den Nachlass, wenn sich der Erblasser eine umfassende Vermögensverfügungsbefugnis vorbehalten hat, so dass der Trust über das Vermögen im Verhältnis zum Erblasser nicht tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
ErbStG § 7 Abs 1 Nr 8 S 2; ErbStG § 3 Abs 1 Nr 1; ErbStG § 10 Abs 1; ErbStG § 12; BewG § 11
Vorgehend: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht , Entscheidung vom 23.1.2019 (3 K 41/17)