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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.05.2019
Aktenzeichen: VI R 26/17

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.05.2016
Aktenzeichen: 5 K 207/13

Schlagzeile:

Vorbehaltsnießbrauch bei unentgeltlicher Übertragung eines verpachteten land- und fortwirtschaftlichen Betriebs

Schlagworte:

Betriebsvermögen, Land- und Forstwirtschaft, Nießbrauch, Ruhender Betrieb, Übertragung, Unentgeltliche Übertragung, Verpachtung, Vorbehaltsnießbrauch

Wichtig für:

Land- und Forstwirte

Kurzkommentar:

1. Bei den Einkünften aus Land- und Fortwirtschaft hat die Bestellung eines Nießbrauchs zur Folge, dass zwei Betriebe entstehen, nämlich ein ruhender Betrieb in der Hand des nunmehrigen Eigentümers (des Nießbrauchsverpflichteten) und ein wirtschaftender Betrieb in der Hand des Nießbrauchsberechtigten und bisherigen Eigentümers (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).

2. Die Rechtsprechung zur unentgeltlichen Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Nießbrauchsvorbehalt gilt auch für die Übertragung eines Verpachtungsbetriebs.

3. Zahlungen für die Entlassung des Grundbesitzes aus der Pfandhaft eines zum Betriebsvermögen gehörenden Nießbrauchsrechts sind betrieblich veranlasst und erhöhen ihrerseits das Betriebsvermögen.

EStG § 6 Abs. 3 Satz 1, § 13

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