Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.05.2018
Aktenzeichen: IX R 8/17

Schlagzeile:

Überschusserzielungsabsicht bei zeitlich befristetem Entgelt für lebenslanges Wohnrecht

Schlagworte:

Befristete Vermietung, Einkünfteerzielungsabsicht, Einkunftserzielungsabsicht, Prognosezeitraum, Totalüberschussprognose, Überschusserzielungsabsicht, Überschussprognose, Vermietung, Wohnrecht

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:

Ist für die Ausübung eines grundsätzlich lebenslangen dinglichen Wohnungsrechts ein Entgelt nur für eine zeitlich begrenzte Dauer (hier: ca. zehn Jahre) zu entrichten, muss die Einkünfteerzielungsabsicht anhand einer Totalüberschussprognose überprüft werden. Der Prognosezeitraum ist hierbei auf die Dauer der (voraussichtlichen) entgeltlichen Nutzungsüberlassung (hier: entgeltliche Ausübung des dinglichen Wohnungsrechts) begrenzt.

Hintergrund: Im Streitfall hatte ein Sohn seinen Eltern ein lebenslanges dingliches Wohnrecht an einer Wohnung eingeräumt. Laut Vertrag mussten die Eltern dem Sohn aber nur zehn Jahre lang monatlich 500 € zahlen. Im Anschluss daran konnten die Eltern das Wohnrecht unentgeltlich ausüben. Nach deren Tod sollte die Wohnung dann wieder vermietet werden.

Der BFH kam zu dem Ergebnis, dass es sich um eine befristete Vermietung handelt. Die Überschusserzielungsabsicht muss daher nachgewiesen werden. Der Zeitraum der Prognose ist begrenzt auf die Dauer der voraussichtlichen entgeltlichen Nutzungsüberlassung, im Urteilsfall also auf zehn Jahre. Eine geplante Anschlussvermietung nach dem Auszug der Eltern ist als neue, unabhängig zu beurteilende Vermietung zu behandeln.

zur Suche nach Steuer-Urteilen