Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.09.2019
Aktenzeichen: 6 K 14/19

Schlagzeile:

Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen

Schlagworte:

Abgabenordnung, Äußerer Betriebsvergleich, Betriebsvergleich, Erledigung, Erledigungserklärung, Formfehler, Hinzuschätzung, Innerer Betriebsvergleich, Kasse, Kassenbuchführung, Richtsatzsammlung, Schätzung, Widerrufsvorbehalt

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Bei groben formellen Mängeln in der Kassenbuchführung besteht auch dann eine Schätzungsbefugnis, wenn keine materiellen Buchführungsmängel feststellbar sind.

2. Eine Hinzuschätzung von Umsatzerlösen kann bei fehlenden verlässlichen Schätzungsgrundlagen durch einen inneren Betriebsvergleich anhand der Werte der Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen als äußerer Betriebsvergleich erfolgen.

Normen: AO § 147, AO § 158, AO § 162, FGO § 96

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

zur Suche nach Steuer-Urteilen