Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.07.2019
Aktenzeichen: VIII R 21/16

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.06.2016
Aktenzeichen: 8 K 92/13

Schlagzeile:

Aufnahme eines durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Einspruchsverfahrens

Schlagworte:

Aktivprozess, Einspruch, Eröffnung, Insolvenz, Insolvenzverfahren, Verfahrensrecht

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Einspruchsverfahren werden in entsprechender Anwendung des § 240 ZPO durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Einspruchsführers unterbrochen.

2. Die Regelungen über die Aufnahme eines Aktivprozesses gemäß § 85 InsO sind bezüglich der Aufnahme des Einspruchsverfahrens durch das Finanzamt nicht analog anwendbar.

3. Mangels gesetzlicher Regelung in der Abgabenordnung (AO) kann das Finanzamt ein Einspruchsverfahren, wenn die mit dem angefochtenen Bescheid festgesetzte Steuer bereits vor der Insolvenzeröffnung gezahlt wurde, erst nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens fortsetzen.

PO § 239, § 240
InsO § 85

zur Suche nach Steuer-Urteilen