Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.07.2019
Aktenzeichen: I R 13/18

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.03.2018
Aktenzeichen: 1 K 1/16

Schlagzeile:

Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns II

Schlagworte:

Buchwert, Einbringung, Einbringungsgewinn, gemeiner Wert, Gewerbeertrag, Gewerbesteuer, Kapitalgesellschaft, Laufender Gewinn, Mitunternehmerschaft, Sonderbetriebsvermögen, Sperrfrist

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Bringt eine natürliche Person ihren gesamten Anteil an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft in eine Kapitalgesellschaft zum Buchwert ein und veräußert diese einen miteingebrachten Kapitalgesellschaftsanteil innerhalb der Sperrfrist, so unterliegt der hierdurch ausgelöste Einbringungsgewinn II nicht der Gewerbesteuer, wenn auch die Einbringung zum gemeinen Wert nicht gewerbesteuerpflichtig gewesen wäre.

Normen:
UmwStG 2006 § 22 Abs. 2
GewStG § 7 Satz 1 und 2

zur Suche nach Steuer-Urteilen