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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.11.2019
Aktenzeichen: X R 12/17

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.07.2016
Aktenzeichen: 12 K 1197/15

Schlagzeile:

Zuflussbesteuerung bei Veräußerungszeitrenten

Schlagworte:

Abgeltungsteuer, Aufteilung, Betriebseinnahme, Gewerbebetrieb, Kapitaleinkünfte, Kaufpreisraten, Nachträgliche Betriebseinnahme, Rente, Veräußerung, Veräußerungszeitrente, Wahlrecht, Zinsanteil, Zuflussbesteuerung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Der Zinsanteil einer Zeitrente aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs ist im Fall der Wahl der Zuflussbesteuerung als nachträgliche Betriebseinnahme gemäß § 24 Nr. 2 EStG i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu erfassen.

Normen:
EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 16 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, § 24 Nr. 2

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