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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.01.2020
Aktenzeichen: V R 56/17

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.05.2017
Aktenzeichen: 5 K 1954/16 U

Schlagzeile:

Nichtigkeit von Umsatzsteuerbescheiden

Schlagworte:

Umsatzsteuer, Adressierung, Nichtigkeit, Steuerbescheid, Steuerschuldner, Verfahrensrecht

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Ein Umsatzsteuerbescheid ist nichtig, wenn aus ihm nicht klar ersichtlich wird, ob der Inhaltsadressat (Steuerschuldner) eine GmbH oder deren Geschäftsführer bzw. Liquidator ist.

2. Der Inhaltsadressat (Steuerschuldner) muss nicht ausdrücklich als solcher bezeichnet werden; ausreichend ist vielmehr, dass er sich nach dem objektiven Erklärungsgehalt des Bescheids aus Sicht des Empfängers im Wege der Auslegung zweifelsfrei bestimmen lässt.

AO § 119, § 125, § 157

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