Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.01.2020 |
Aktenzeichen: | V R 56/17 |
Vorinstanz: |
FG Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.05.2017 |
Aktenzeichen: | 5 K 1954/16 U |
Schlagzeile: |
Nichtigkeit von Umsatzsteuerbescheiden
Schlagworte: |
Umsatzsteuer, Adressierung, Nichtigkeit, Steuerbescheid, Steuerschuldner, Verfahrensrecht
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
1. Ein Umsatzsteuerbescheid ist nichtig, wenn aus ihm nicht klar ersichtlich wird, ob der Inhaltsadressat (Steuerschuldner) eine GmbH oder deren Geschäftsführer bzw. Liquidator ist.
2. Der Inhaltsadressat (Steuerschuldner) muss nicht ausdrücklich als solcher bezeichnet werden; ausreichend ist vielmehr, dass er sich nach dem objektiven Erklärungsgehalt des Bescheids aus Sicht des Empfängers im Wege der Auslegung zweifelsfrei bestimmen lässt.
AO § 119, § 125, § 157