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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.12.2019
Aktenzeichen: II R 37/18

Vorinstanz:

FG Sachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.06.2017
Aktenzeichen: 6 K 1514/15

Schlagzeile:

Dem Verkäufer vorbehaltene Nutzungen als Gegenleistung bei der Grunderwerbsteuer

Schlagworte:

Angemessenheit, Entgelt, Gegenleistung, Grunderwerbsteuer, Nutzungen

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Verpflichtet sich der Käufer beim Kauf eines Grundstücks, dieses dem Verkäufer ohne angemessenes Entgelt zur Nutzung zu überlassen, liegt darin eine Gegenleistung für das Grundstück.

Normen:
GrEStG § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1
FGO § 118 Abs. 2

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