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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.12.2019
Aktenzeichen: VI R 30/17

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.04.2017
Aktenzeichen: 14 K 15/17

Schlagzeile:

Keine Kürzung der einbehaltenen Lohnsteuer bei überwiegend nicht qualifiziertem Betrieb eines Handelsschiffes im Wirtschaftsjahr

Schlagworte:

Handelsschiff, internationaler Verkehr, Kürzung, Lohnsteuer, Schiff, Wirtschaftsjahr

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Eine Kürzung der einbehaltenen Lohnsteuer nach § 41a Abs. 4 Sätze 1 und 2 EStG kommt nicht in Betracht, wenn das Schiff im maßgebenden Lohnzahlungszeitraum nicht im internationalen Verkehr betrieben wird. Ein qualifizierter Betrieb an wenigen Tagen im Jahr reicht daher nicht aus, um die einbehaltene Lohnsteuer für das gesamte Wirtschaftsjahr zu kürzen.

Normen:
EStG § 38 Abs. 1 Sätze 1 und 3, § 38 Abs. 3 Satz 1, § 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 41a Abs. 4 Sätze 1 und 2, § 42d Abs. 1 Nr. 1

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