Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.02.2020 |
Aktenzeichen: | 2 K 293/15 |
Schlagzeile: |
Verfassungsmäßigkeit der Verlustabzugsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen auch bei Eintritt von Definitiveffekten
Schlagworte: |
Steuerstundungsmodell, Verfassungsmäßigkeit, Verlustabzug, Verlustabzugsbeschränkung
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
1. Die Beschränkung des Verlustabzugs bei Steuerstundungsmodellen gem. § 15b EStG unterliegt auch bei Eintritt von Definitiveffekten keinen verfassungsrechtlichen Zweifeln.
2. Angesichts des eindeutigen Wortlauts von § 15b EStG scheidet eine verfassungskonforme Auslegung dahingehend aus, nur verrechenbarer Verluste im Falle des Definitivwerdens als abzugsfähige Verluste zu behandeln.
§ 15b Abs 1 EStG 2009, § 15b Abs 4 EStG 2009, Art 3 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.