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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.02.2020
Aktenzeichen: 2 K 293/15

Schlagzeile:

Verfassungsmäßigkeit der Verlustabzugsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen auch bei Eintritt von Definitiveffekten

Schlagworte:

Steuerstundungsmodell, Verfassungsmäßigkeit, Verlustabzug, Verlustabzugsbeschränkung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Die Beschränkung des Verlustabzugs bei Steuerstundungsmodellen gem. § 15b EStG unterliegt auch bei Eintritt von Definitiveffekten keinen verfassungsrechtlichen Zweifeln.

2. Angesichts des eindeutigen Wortlauts von § 15b EStG scheidet eine verfassungskonforme Auslegung dahingehend aus, nur verrechenbarer Verluste im Falle des Definitivwerdens als abzugsfähige Verluste zu behandeln.

§ 15b Abs 1 EStG 2009, § 15b Abs 4 EStG 2009, Art 3 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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